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Gästebuch

Kilian Krummbiegel
18.12.2021 17:37:35
Die Siedlung ist immer noch ein Schandfleck — aber nicht wegen der dort lebenden Menschen, sondern wegen der nicht tätig werdenden Politik. Wann endlich wird das Slum Kleinmachnows saniert?
Kommentar:
Die Gemeinde hat weiterhin kein Interesse hier etwas zu investieren, die Infrastruktur wird so bleiben, nur auf den Grundstücken selber wird nach und nach saniert, es gibt jetzt einen rechtskräftigen Bebauungsplan.
Mit besten Grüßen Jörg Wolgem
Bröße
02.03.2018 12:20:04
Nun sieht es ja endlich nach einem guten Ende für dei Anwohner aus... Herzlichen Glückwunsch dazu, dass diese schöne Siedlung erhalten bleibt!
Sollte jetzt oder künftig ein Haus oder ein bebaubares Grundstück zum Verkauf stehen, würde ich gerne als netter Nachbar dazukommen und mich über eine Nachricht freuen.
Kommentar:
Für einige Betroffende und nach außen hin sieht es schon nach einen guten Ende aus, am muss aber schon genau hinschauen. 15 Anwohner wurden in ihren Bestand gesichert, 5 weitere haben die Möglichkeit eines Dauer Wohnens erhalten (ist aber noch nicht durch) für alle anderen Grundstücke wurde der Spielraum erweitert, kein Wohnen aber es ist im Rahmen des Bebauungsplans einiges an Veränderungen oder / und Neubau möglich, ein Teilerfolg ist erreicht worden. Die Grundstücke sind wie überall gefragt und teuer geworden, viel Erfolg bei den Bemühungen hier etwas zu erwerben.
Mit besten Grüßen
Jörg Wolgem
Werner Niemann
17.08.2016 11:59:47
Ich habe auch ausfürlich Eure Webseite gelesen und komme zur Erkenntniss "ES ist erst einmal alles platt gemacht kommt ein Inverstor und baut dort teure Häuser hin"
Kommentar:
Lieber Herr Niemann, vielen Dank für ihr Interesse und ihren Eintrag. Ein Investor wird so schnell nicht kommen, alle Grundstücke sind jeweils einzeln in Privateigentum, diese Eigentümer wollen ihre Grundstücke auch weiterhin selber nutzen, auch wenn sie durch die Behörden in ihren Aktivitäten und Nutzung sehr eingeschränkt sind und auch in Zukunft weiter sein werden. Verkaufen lohnt sich auch nicht, weil die Grundstücke durch die kommunalen Entscheidungen finanziell entwertet wurden. Mit besten Grüßen Jörg Wolgem
Jeanette Schm.
07.03.2015 15:44:39
???? Was ist denn in Kleinmoskau los????
Als ich neulich durch die Siedlung (Kleinmoskau) spazierte
vielen mir die zahlreichen hilfeschreienden Plakate der Anwohner auf.
Es passt so gar nicht in die heutige Zeit, das vereinzelte schöne Häuser zwischen
verwilderten Grundstücken, die wie es scheint auch mal Wohnhäuser waren,
in dem doch sonst so gepflegten Kleinmachnow geduldet werden.
Ein „Wochenhaussiedlung“ soll da entstehen? Wer kann sich denn das heutzutage noch leisten?
Am Ende der Siedlung existiert doch bereits die Gartensparte „Am Kiefernweg“ wozu dann noch
eine weitere?
Wochenhaussiedlungen werden in anderen Gegenden für neuzeitliche Bebauung freigeräumt.
Mir scheint es, als wenn hier immer noch der Bürgermeister und die Gemeindevertreter, an den
vergangenem DDR Gedanken festhalten.
Es ist doch ein eigentlich schön gelegenes Eckchen, das es Wert ist wieder zu erblühen und nicht
zu verkommen, oder will Gemeinde dieses Gebiet etwa entvölkern ?.
Jeanette Schm.
Kommentar:
Hallo Jeanette, die Gemeinde entvölkert unsere Siedlung schon über 20 Jahre lang und tut es immer noch. Deine Einschätzungen sind genau richtig.
Danke für den Eintrag, Gruß Jörg
Rosemarie & Dr. Dieter Wolf
23.02.2015 08:38:28
Wir mussten zehn Jahre und durch mehrere Instanzen um das Bleiberecht in unserem Haus kämpfen, das wir 1964 bezogen und 1974 (erstmals) bezahlt haben, bis es zu einem vom Landgericht erzwungenen Vergleich kam. Wer
den schließlich diktiert, muss niemandem erklärt werden...
So kennen wir aus eigener Erfahrung die schlimme Situation unserer alt einwohnenden Mitbürger, die jetzt um ihre Wohnheimat in der Ringwegsiedlung zittern. Wir wollen nicht akzeptieren, dass unter dem
Vorwand "Rechtssicherheit" zu schaffen, 25 Jahre nach dem Beitritt des DDR-Unrechtsstaates zur BRD die rückwirkende Anwendung von Bundesrecht
zu einer neuen und letzten Vertreibung von Alteinwohnern führt. Wir appellieren daher an den SPD-Bürgermeister und die Gemeindevertreter, einen sozial verträglichen Kompromiss zu finden, der - etwa in einem Kleinsiedlungsgebiet - das bisherige Wohn- und Bleiberecht aller betroffenen Mitbürger sichert und neues soziales Unrecht verhindert.
Kommentar:
Sehr geehrter Herr Dr. Wolf,
vielen Dank für Ihren interessanten Beitrag und Ihre Unterstützung.
Jörg Wolgem
Nils Freitag
16.02.2015 11:38:16
Liebe Mitstreiter,


ich bin mal wieder zufällig in der BauNVO auf das Kleinsiedlungsgebiet gestoßen

§2 BauNVO + §17 BauNVO, der das Maß der baulichen Nutzung regelt.

Es besteht ja offensichtlich eine fast einheitliche Meinung in der Gemeinde, dass kein neues Wohngebiet in Kleinmachnow entstehen soll.

Die § 3-7 der BauNVO regeln die Art und Weise von Wohngebieten unterschiedlichster Charaktere.

Aber was ist mit einem Kleinsiedlungsgebiet?

§2 BauNVO sieht dafür Wohngebäude mit Nutzergärten und mit einer Grundflächenzahl kleiner 0,2 vor.

Das ist doch genau das, was in der Ringwegsiedlung vorhanden ist!?

Wir müssen jetzt die Gemeindevertreter davon überzeugen aus der Ringwegsiedlung eine offizielles Kleinsiedlungsgebiet zu machen.

Ich denke damit wären alle Probleme gelöst.
Kommentar:
Genau meiner Meinung
Jörg Wolgem
Nora
16.02.2015 06:55:57
Irgendwie wiederspricht der Text unserer Siedlungsform…

Innenbereich

Im Innenbereich richtet sich die Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach der vorhandenen Bebauung der näheren Umgebung.

Ein Grundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, wenn es Teil einer tatsächlich aufeinanderfolgenden, zusammenhängenden Bebauung ist, die keine eindeutige, ins Auge fallende bedeutsame Unterbrechung des Bebauungszusammenhangs, wie z. B. größere unbebaute Flächen, aufweist und den Eindruck der Geschlossenheit vermittelt.

Ein Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügen (§ 34 BauGB).

Außenbereich

Der Außenbereich soll von Bebauung freigehalten werden - mit Ausnahme der nach § 35 Absatz 1 BauGB privilegierten Vorhaben. Hierzu zählen zum Beispiel Vorhaben, die einem land-, forstwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betrieb dienen, Vorhaben der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft, Wind- und Wasserenergieanlagen, Vorhaben zur energetischen Nutzung von Biomasse und Kernenergieanlagen.

Vorhaben, die nicht zu den privilegierten Vorhaben zählen, wie zum Beispiel Wochenend- und die meisten Wohnhäuser, werden sonstige Vorhaben genannt und sind im Außenbereich in der Regel nicht zulässig.


Jörg Wolgem
14.02.2015 09:24:55
Viele Passanten unserer Siedlung bleiben beim Anblick unserer Plakate stehen, die meisten sind fassungslos und wollen informiert werden. Es kommen Äußerungen wie, >hier haben doch schon immer Leute gewohnt, >warum Außengebiet, >die Gemeinde hat Jahrzehnte nicht das Geringste für dieses Gebiet getan, warum jetzt so halbherzig und unsozial, >da steckt doch was anderes dahinter, soll das Gelände anderweitig vermarktet werden, u.s.w. >Verständnis oder Zustimmung zum geplanten hatte bis jetzt niemand den ich gesprochen habe…
Nils Freitag
13.02.2015 13:24:51
Wieso ist eigentlich das 4-geschossige Penta-Hotel noch nicht eingestürzt???

Es steht doch auf der selben Torfblase!
Uwe Schmidt
13.02.2015 13:23:36
Die Gemeinde befürchtet Rechtsansprüche von Bauherren, wegen des Untergrundes der Siedlung im Falle der Entwicklung zu einer Wohnsiedlung. Diese Befürchtung ist unbegründet.

Die Gefahr der Amtshaftung und mögliche Schadensersatzpflichten der Gemeinde könnten sich nur dann ergeben, wenn der Grund und Boden eine Gefahr für Leben und Gesundheit der Bewohner in sich bergen würde. Das Risiko, den Baugrund bebauungsfähig zu machen, trägt allein der jeweilige Bauherr. Die Gemeinde hat damit nichts „am Hut“. Das hat das Landgericht Düsseldorf unter Bezugnahme auf den Bundesgerichtshof in einem Urteil sehr zutreffend begründet.
Urteile:
https:­//­openjur.­de/­u/­91870.­html
https:­//­www.­jurion.­de/­Urteile/­BGH/­1993-­07-­13/­III-­ZR-­22_­92
Jörg Wolgem
13.02.2015 13:21:47
Eine Schande wer so etwas macht...
Stephanie
13.02.2015 13:17:36
Hallo meine lieben Klein Moskauer aus der Ringweg Siedlung. Heute kam mir zu Ohren, daß ein Plakat aus dem Erlenweg mutwillig entfernt wurde. Da stellt sich mir doch glatt die Frage, wer dahinterstecken mag. Doch nicht etwa unsere lieben Widersacher? Man möchte ja ungerne jemanden benennen. Da bleibt es doch abzuwarten, ob solch ein Ähnliches Schicksal unseren anderen liebevoll aufgehangenen Plakaten ereilen wird?
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