Kurz zusammengefasst, wenn jemand in der DDR "schwarz" - ohne Genehmigung" gebaut und gewohnt hat (in einem Gebiet welches von anderen legal bebaut und bewohnt wurde) und nicht innerhalb von 5 Jahren von den Behörden dagegen vorgegangen wurde, dann gilt dieses als genehmigtes Bauvorhaben. Weil dieses Gesetz durch die deutsche Einheit 1990 endete bedeutet das, alles was vor 1985 vorhanden war ist geschützt.
Baurecht ist zwar nicht gleich Wohnrecht aber in diesem Fall besitzen Bewohner, die schon vor 1985 gemeldet waren, einen " Vertrauensschutz" der ein weiteres Wohnen ermöglicht.
Desweiteren ist nach unseren juristischen Verständnis für die Anerkennung von Wohnrecht folgendes festzustellen.
Der Tag an dem sich der betreffende beim Einwohnermeldeamt angemeldet hat zählt. Das Recht von dieser Zeit ist anzuwenden. Beispiel, wer sich 1980 angemeldet hat (DDR Zeit) dort war es nicht notwendig eine Baugenehmigung mit Bezug auf ein Wohnhaus zu besitzen, um ein Wohnrecht ausüben zu können, dass ist nur im heutigen Recht so aber das ist ja nicht anzuwenden sondern das von damals.
Wer schon vor 1949 wohnte, für den gilt das natürlich erst Recht.
ständnis für die Anerkennung von Wohnrecht folgendes gilt. Baurecht ist aber nicht gleich Wohnrecht, wobei in unserem juristischen Ve
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Historische Berichte aus unserer Siedlung