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Gästebuch

13 Einträge auf 3 Seiten
Uwe Schmidt
13.02.2015 13:23:36
Die Gemeinde befürchtet Rechtsansprüche von Bauherren, wegen des Untergrundes der Siedlung im Falle der Entwicklung zu einer Wohnsiedlung. Diese Befürchtung ist unbegründet.

Die Gefahr der Amtshaftung und mögliche Schadensersatzpflichten der Gemeinde könnten sich nur dann ergeben, wenn der Grund und Boden eine Gefahr für Leben und Gesundheit der Bewohner in sich bergen würde. Das Risiko, den Baugrund bebauungsfähig zu machen, trägt allein der jeweilige Bauherr. Die Gemeinde hat damit nichts „am Hut“. Das hat das Landgericht Düsseldorf unter Bezugnahme auf den Bundesgerichtshof in einem Urteil sehr zutreffend begründet.
Urteile:
https:­//­openjur.­de/­u/­91870.­html
https:­//­www.­jurion.­de/­Urteile/­BGH/­1993-­07-­13/­III-­ZR-­22_­92
Jörg Wolgem
13.02.2015 13:21:47
Eine Schande wer so etwas macht...
Stephanie
13.02.2015 13:17:36
Hallo meine lieben Klein Moskauer aus der Ringweg Siedlung. Heute kam mir zu Ohren, daß ein Plakat aus dem Erlenweg mutwillig entfernt wurde. Da stellt sich mir doch glatt die Frage, wer dahinterstecken mag. Doch nicht etwa unsere lieben Widersacher? Man möchte ja ungerne jemanden benennen. Da bleibt es doch abzuwarten, ob solch ein Ähnliches Schicksal unseren anderen liebevoll aufgehangenen Plakaten ereilen wird?
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